Die Dienstleistung für Gemeinden, Städte + Private

Gemeindeordnungsdienste

Unsere Ordnungsdienst-Spezialisten sorgen für Sicherheit, Ruhe und geordnete Verhältnisse.

Ihre Präsenz in öffentlichen Verkehrsmitteln, Quartieren, Parkhäusern oder auf Schulhöfen wirkt vorbeugend und sicherheitsfördernd. Die Patrouillen werden zu zweit mit einem Einsatzfahrzeug oder zu Fuss absolviert. Wir kontrollieren dabei die gewünschten Ortschaften so oft und so detailliert wie dies der Kunde wünscht. Oftmals können problematische Situationen mit psychologisch und taktisch richtigem Auftreten entschärft werden. Sie sind in der Lage, im Notfall eigene Verstärkung, Polizei, Rettungsdienste oder andere Stellen zu alarmieren.

Unsere Leistungen

  • Uniformierte Patrouillengänge zu zweit, in den von Ihnen definierten Zonen
  • Psychologisch geschickt agierendes Personal, das es versteht, deeskalierend zu wirken
  • Repression im Rahmen der Rechtslage, des definierten Auftrages und der Verhältnismässigkeit
  • Verwertbares Reporting, welches die Aktivitäten der Zielgruppen wiedergibt und ein Instrument für die laufende Lagebeurteilung darstellt
  • Gezieltes Eingreifen bei Ereignissen

Ordnungsbussenverfahren / Parkraumbewirtschaftung

Der „Ruhende Verkehr“ stellt immer wieder gewissen Handlungsbedarf in der Gemeinde oder bei Privaten Grundeigentümer dar. Doch nicht in jedem Fall ist eine Kantons-, Stadt-, Gemeindepolizei oder Haussicherheitsdienst verfügbar, welche sich diesen Fragen annimmt. Die Abdeckung dieser Leistung mit eigenem Personal ist aufwändig, da die Rekrutierungen und Ausbildungen vorgenommen werden müssen.

Zum korrekten Erledigen behördlicher Aufgaben gehört, neben kompetentem Personal, auch die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Selbstverständlich sind wir mit den kantonal unterschiedlichen Rechtslagen vertraut und können bei Bedarf auch die behördliche Vereidigung der eingesetzten Mitarbeiter sicherstellen.

Unsere Leistungen:

  • Kontrolle der definierten Parkräume wie z.B. gebührenpflichtige Parkplatzanlagen, „Park & Ride“-Anlagen, Blaue Zone, Tiefgaragen und Parkverbote
  • Ausstellen der Ordnungsbussen oder Umtriebs-Entschädigung
  • Störungsbehebung der Kassierstationen
  • Cash-Handling:
  • Entleeren der Kassierstationen
  • Erstellen der Abrechnung
  • Transfer zum Konto der Gemeinde

Nachtparkkontrollen

Nacht für Nacht wird gratis auf öffentlichem Grund parkiert. Teilweise mangelt es an privatem Parkraum, teilweise werden die dortigen Kosten gescheut.

Durch die kostenpflichtige Bewirtschaftung der „Laternengaragen“ können dort Einnahmen generiert werden, wo sonst nur Ausgaben durch Strassenunterhalt, Beleuchtung und Schneeräumung anfallen. Die Kosten werden verursachergerecht weiterbelastet. Ein gelegentliches Parkieren bleibt weiterhin ohne Gebühren möglich.

Unsere Leistungen:

  • Die Kontrollen können elektronisch oder mit manueller Erfassung erfolgen. Die Übermittlung an den Auftraggeber erfolgt in der gewünschten Form und ist so aufbereitet, dass die weitere Administration auf ein Minimum beschränkt wird.
  • Die Dienstleistung kann mit Gemeindeordnungsdienstaufgaben oder der gebührenpflichtigen Ahnung von Verstössen im ruhenden Verkehr kombiniert werden
  • Mit einem uniformierten Element eine zusätzliche, präventive Sicherheit zu Zeiten, wo die Frequenz auf den Strassen und in den Quartieren sehr tief ist